Mit der Berufsprüfung werden Personen angesprochen, die in der Unternehmensorganisation tätig sind und einen Leistungsnachweis erarbeiten wollen
Die Zulassung erfüllt, wer
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (3-Jährige Lehre) oder ein vom Bund anerkanntes Handelsdiplom oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt
und - mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung, in einer Tätigkeit mit Bezug zu mindestens einem Bereich der Unternehmensorganisation, vorweisen kann.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.